JR Southern Kyushu Area Pass / Kinder (6 - 11 Jahre)

  • €36,00


※Bitte alle Vornamen wie im Reisepass des Teilnehmers angeben!


* Geben Sie bitte Ihr Abreisedatum aus Deutschland als Datum an.
(Der Voucher ist ab Ausstellungsdatum nur für 3 Monate gültig.)

Der Southern Kyushu Area Pass ermöglicht Ihnen an 3 aufeinanderfolgenden Tagen beliebig viele Fahrten mit den Shinkansen, Limited Express und lokalen Zügen im gültigen Gebiet auf Kyushu, südlich von Kumamoto und Nobeoka.

Besichtigen Sie die Stadt Kumamoto mit seiner Burg und dem malerischen Suizenji-Garten, die Küstenlandschaft am Udo-Schrein (Miyazaki) und Kyushus südlichste Präfektur, Kagoshima, mit ihren beeindruckenden Vulkanen Kirishima und Sakurajima.

NEU: Ab sofort können Sie selbstständig online Sitzplätze* für ausgewählte Züge (z. Bsp. Kyushu Shinkansen) reservieren. Weitere Informationen erhalten Sie von uns nach Voucher-Ausstellung. *kostenpflichtig (Kreditkarte!)

Bitte bestellen Sie mindestens 5 Werktage vor der Abreise. 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein E-Ticket handelt.
Sie erhalten es per Email.


Notwendige Angaben/Dokumente bei der Bestellung:

  • Nachname, Vorname, Geschlecht genau wie im Reisepass für alle Teilnehmer
  • geplantes Nutzungsdatum 

*Bitte fügen Sie die JR-Pässe einzeln pro Person Ihrem Warenkorb hinzu und teilen Sie uns jeweils über das Namen-Eingabefeld mit, auf welchen Namen der Voucher auszustellen ist.

*Weitere Angaben sind auch über das Textfeld im Warenkorb möglich. 

Stornokosten:

Vor Ausstellung des Vouchers: Stornierung kostenlos möglich

Nach Ausstellung und vor Einlösung des Vouchers: 10 % + 10 EUR pro Voucher

Nach Einlösung des Vouchers: keine Rückerstattung möglich

Verlorengegangene oder gestohlene Pässe werden nicht erstattet.

Bemerkung:

Der Erwerb eines regionalen Japan Rail Passes für japanische Staatsangehörige ist leider nicht möglich.

Bitte informieren Sie sich über die Konditionen dieses Area Passes auf der offiziellen Seite von JR, oder fragen Sie uns über unser Anfrage-Formular.